Info: Corona-Virus – Fördermöglichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende

Kunst- und Kulturschaffende sind von der momentanen Covid-19 Krise besonders stark betroffen. Daher möchten wir einen Überblick geben, welche Möglichkeiten es für diese im Augenblick gibt, an Förderungen zu gelangen und so diese schwierige Phase zu überbrücken.

 

Härtefall-Fonds der WKO

Der mit einer Milliarde Euro dotierte Härtefallfonds wurde als Soforthilfe für alle Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen, Künstler:innen und Neue Selbständige, deren Umsatz durch die Corona-Maßnahmen eingebrochen ist, eingerichtet.

Anträge bei der WKO sind mit 27.3.2020 möglich. Der Erst-Zuschuss beträgt bis zu 1.000 Euro. In einer zweiten Phase sollen für maximal drei Monate bis zu 2.000 Euro monatlich ausgezahlt werden, insgesamt also maximal 6.000 Euro pro Person. Non-profit Organisationen sind davon allerdings nicht umfasst, für diese wird eine eigene Regelung ausgearbeitet.

Nähere Informationen unter: Info WKO Härtefall-Fonds

Antragsstellung unter: Antrag WKO Härtefall-Fonds

 

Arbeitsstipendium der MA7 für Künstler:innen und Wissenschaftler:innen

Angesichts der aktuellen Krise lobt die MA7 der Stadt Wien ein einmaliges Arbeitsstipendium in maximaler Höhe von je 3.000 Euro für freischaffende Künstler:innen und Wissenschaftler:innen aus. Antragsberechtigt sind freischaffende Künstler:innen aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Medienkunst, Musik, Darstellende Kunst und Film sowie freiberufliche Wissenschafter:innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Einreichfrist bis zum 29.04.2020 unter: coronahilfe@ma07.wien.gv.at

Weitere Informationen: Arbeitsstipendium MA7

 

Künstler-Sozialversicherungsfonds

Als Ergänzung zu dem Unterstützungsfonds wurde der COVID-19-Fonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen anlässlich des Ausbruchs von COVID-19 eingerichtet. Dieser bietet Künstler:innen und Kulturvermittler:innen eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro bzw. 1.000 Euro, wenn sie:

a) nicht den Härtefallfonds in Anspruch nehmen können (insbesondere Mehrfachversicherte und alle jene, die ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben)

b) über einen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen

c) von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen, d.h. nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten (Lebenshaltungs- und Betriebskosten) zu decken.

d) keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen haben und

e) für denselben Sachverhalt nicht bereits Beihilfen aus dem KSVF-Unterstützungsfonds erhalten. Informationen zu diesem: Unterstützungsfonds des KSVF

Weiters darf das Einkommen laut Einkommensteuerbescheid im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr maximal € 51.552 (80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage) betragen.

Beihilfewerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihr Einkommen auf Jahresbasis selbst zu schätzen.

Der COVID-19-Fonds ist mit bis zu € 5 Mio. dotiert.

Außerdem ist die nähere Ausgestaltung einer weiteren finanziellen Unterstützung noch in Planung.

Nähere Informationen: COVID-19-Fonds

 

Für Musikschaffende
Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende der AKM und OESTIG

Die Verwertungsgesellschaften AKM & austro mechana und die Österreichische Interpretengesellschaft haben angesichts der auf Grund des Coronavirus zu erwartenden Auswirkungen auf den Kulturbetrieb einen Kultur-Katastrophenfonds in der Höhe von einer Million Euro eingerichtet.

Dieser umfasst:

  • Musik-Urheber:innen, die durch die Absage von öffentlichen Veranstaltungen und den dadurch bedingten Tantiemen- oder Honorarausfall in finanzielle Not geraten, können einen Zuschuss beantragen. Dazu muss folgendes Formular ausgefüllt werden: Antrag Zuschuss
  • Außerdem können Musikschaffende, deren wirtschaftliche Lage durch die Absage öffentlicher Veranstaltungen gefährdet ist, die Gewährung eines einmaligen Darlehens in der Höhe von max. EUR 15.000 beantragen. Das Darlehen ist zinsenlos, die Laufzeit beträgt maximal 2 Jahre, die monatliche Rückzahlung beginnt mit Oktober 2020 und darf in höchstens 15 Monatsraten erfolgen.

 

Für Musiklabels, Interpret:innen und Produzent:innen – Tonträger und Musikvideos
LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.bH

Für Mitglieder, Interpret:innen und Produzent:innen gibt es einmalige oder wiederkehrende Unterstützungsleistungen.

Nähere Informationen: LSG-Hilfsprogramm

Antrag: Antragsformular LSG-Hilfsprogramm

 

Für bildende Künstler:innen
SKE-Fonds der Bildrecht Verwertungsgesellschaft für bildende Künstler:innen

Künstler:innen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, können finanzielle Unterstützung aus dem Bildrecht-Überbrückungsfonds beantragen. Dabei handelt es sich um eine Förderung aus dem SKE-Fonds der Bildrecht Verwertungsgesellschaft, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Nähere Informationen: Überbrückungsfonds

Der Antrag: Antrag Überbrückungsfonds

 

Für Filmschaffende Urheber:innen und Darsteller:innen
SKE-Fonds der VdFS Verwertungsgesellschaft für Filmschaffende

Die VdFS-Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden hat einen eigenen Fonds für soziale Notfälle eingerichtet. Dieser soll Verdienstentgängen, die aufgrund von abgesagten Filmproduktionen bzw. sonstigen stornierten Aufträgen entstehen, entgegenwirken. Der Zuschuss kann auch von Bezugsberechtigten, die 2020 bereits einen Lebenskostenzuschuss erhalten haben, in Anspruch genommen werden.

Nähere Informationen: Covid-19 Notfallklausel Lebenskostenzuschuss VdFS

 

Für Produzent:innen / Audiovisuelle Medien
SKE-Fonds der VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien

Die VAM – Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH hat einen Katastrophenfonds in Höhe von 250.000 Euro eingerichtet. Dabei kann für Schäden, die als Auswirkung der Corona-Krise entstanden sind, ein Ersatz bis zu 10.000 Euro je Bezugsberechtigtem gewährt werden. Der Antrag ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: office@vam.cc

 

Für Schriftsteller:innen und Übersetzer:innen
Sozialfonds der Literar-Mechana für Autor:innen und Übersetzer:innen

Die Literar-Mechana hat einen Sonderfonds mit einer Million Euro aus SKE-Mitteln eingerichtet. Dieser soll Unterstützung bei ersatzlos ausgefallenen Veranstaltungen bieten, wobei die Hilfestellung in einmaligen oder wiederkehrenden Leistungen bestehen kann.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren: Richtlinien zum Sozialfonds der Literar-Mechana

 

Stand 01. April 2020. Alle Angaben ohne Gewähr.